Die Physiotherapie ist eine therapeutische Behandlung von Bewegungs- und Funktionsstörungen des Körpers. Sie kann Schmerzen lindern, Beweglichkeit verbessern, die Muskulatur stärken und die Genesung nach Operationen oder Verletzungen unterstützen.

Die Physiotherapie ist eine therapeutische Behandlung von Bewegungs- und Funktionsstörungen des Körpers. Sie kann Schmerzen lindern, Beweglichkeit verbessern, die Muskulatur stärken und die Genesung nach Operationen oder Verletzungen unterstützen.
Um ambulante Physiotherapie in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie ein Physiotherapierezept. Dies kann entweder ein Kassenrezept oder ein Privatrezept mit Hausbesuch sein. Wenn Sie kein Rezept haben, können Sie nach einer Voruntersuchung und Diagnosestellung durch einen Heilpraktiker ein Privatrezept ausstellen lassen, das von Ihrer privaten Krankenversicherung zu den vereinbarten Bedingungen übernommen wird. Selbstzahler sind auch willkommen.
Typischerweise behandelt die Physiotherapie neurologische Erkrankungen, wie zum Beispiel Schlaganfälle, Hemiplegien, Multiple Sklerose (MS), Enzephalomyelitis disseminata (ED), Parkinson-Syndrom, Querschnittslähmungen, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) und infantile Cerebralparese.
Auch orthopädische Beschwerdenwerden gezielt therapiert, etwa Hüft- und Kniegelenksarthrosen, Skoliose sowie entzündliche Prozesse der Wirbelsäule, wie Morbus Bechterew, Facettengelenksentzündungen, Cervicobrachialgie, Periarthritis humeroscapularis (PHS) oder Supraspinatussehnen-Syndrom.
Darüber hinaus gehören chirurgische Befunde zu den Therapieinhalten, beispielsweise Frakturen, künstlicher Gelenkersatz von Hüft- oder Kniegelenken (TEP), Rotatorenmanschettenrupturen, Sprunggelenksfrakturen, Risse des Fußaußenbandes (Weber A–C-Frakturen) oder Schulteroperationen.
Zustände nach Operationen mit deutlicher Einschränkung der Mobilität oder Kondition, entzündlich-rheumatische Erkrankungen wie Fibromyalgie, Arthritis oder PCP sowie demenzielle Erkrankungen mit körperlichen Defiziten können ebenfalls behandelt werden.
Ja, in der Regel benötigen Sie ein ärztliches Rezept für die Behandlung. Privatpatienten oder Selbstzahler können nach Absprache ebenfalls behandelt werden. Die Rechnungen des Heilpraktikers (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH") können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht werden (sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind).
Zu Beginn führen wir eine ausführliche Untersuchung durch und besprechen Ihre Beschwerden. Anschließend wird ein individuelles Therapieprogramm erstellt, das Ihre Ziele und Ihren Gesundheitszustand berücksichtigt. Jede Behandlung wird regelmäßig angepasst, um optimale Ergebnisse zu erzielen.
Die Dauer variiert je nach Beschwerdebild und Therapieziel. Üblicherweise dauert eine Einheit zwischen 20 und 60 Minuten.
Bitte bringen Sie bequeme Kleidung, Ihr Rezept (falls vorhanden) und ggf. vorhandene Befunde oder Röntgenbilder mit.